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   VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901   

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VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901 (https://dejure.org/2005,14812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.07.2005 - 5 ZB 05.901 (https://dejure.org/2005,14812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 5 ZB 05.901 (https://dejure.org/2005,14812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Einbürgerung wegen Tätigkeit in der Islamischen Gemeinschaft Deutschland (IGD); Feststellung des Vorliegens einer (früheren) Unterstützungshandlung; Voraussetzungen des Abwendens i.S.d. § 11 S. 1 Nr. 2 Hs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • Judicialis

    StAG § 8; ; StAG § 9; ; StAG § 11 Satz 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht bei der Prüfung des § 9 Abs. 1 Hs. 2 StAG die Regelung des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG als Hilfsmaßstab herangezogen (vgl. BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, UA S. 11 zu der Vorläuferregelung des § 86 Nr. 2 AuslG).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht hervorgehoben, dass Abwenden i.S. des § 11 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 StAG mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen verlangt, nämlich einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch die Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - zukünftig auszuschließen ist (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, UA S. 13 f.; U. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819 a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 86 AuslG, RdNr. 143).

    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass die Länge der verstrichenen Zeit zwischen der letzten Unterstützungshandlung und der Beurteilung des Einbürgerungsbegehrens als ein Element auf der Ebene der Glaubhaftmachung der Abwendung von früheren Unterstützungshandlungen zu berücksichtigen sein kann (vgl. BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901
    Mit dieser gesetzlichen Regelung wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beaachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, UA S. 10 ).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht hervorgehoben, dass Abwenden i.S. des § 11 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 StAG mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen verlangt, nämlich einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch die Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - zukünftig auszuschließen ist (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, UA S. 13 f.; U. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819 a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 86 AuslG, RdNr. 143).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

    § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG verlagert den Sicherheitsschutz weit in Handlungsbereiche vor, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und - für sich betrachtet - noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (vgl. Berlit aaO, RdNr. 65 und 89; BayVGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - und Beschluss vom 13.07.2005 - 5 ZB 05.901 - juris).

    Die Dauer der verstrichenen Zeit zwischen der letzten Unterstützungshandlung und der Beurteilung des Einbürgerungsbewerbers kann auf der Ebene der Glaubhaftmachung der Abwendung von früheren Unterstützungshandlungen zu berücksichtigen sein (vgl. Berlit aaO, RdNr. 156 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64; BayVGH, Beschluss vom 13.07.2005 - 5 ZB 05.901 - juris).

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht mithin vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris; B. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, juris).
  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06

    Einbürgerung trotz Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung

    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG vor vgl. zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 96 ff.

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen sind vielmehr auszurichten an Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher oder extremistischer Aktivitäten entfaltet worden sind, und dem Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt sind vgl. Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 156 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene

    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, in juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, in juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, in juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002, a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 86 AuslG, Rdnr. 143).

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen hängen von Art und Gewicht des eigenen Beitrags sowie der zuvor verfolgten bzw. unterstützten Bestrebungen ab (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, in juris; Berlit in: GK-StAR, § 86 AuslG, Rdnr. 147).

  • VG München, 15.09.2008 - M 25 K 06.4713

    Einbürgerung; tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen;

    Bei Vorliegen dieses Tatbestands kommt aber auch nach der vor dem 28. August 2007 geltenden Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine Ermessenseinbürgerung nach §§ 8 und 9 StAG a.F. nicht in Betracht, weil dieser damit erhebliche Belange der inneren Sicherheit im Sinne des § 9 Abs. 1 2.Hs. StAG a.F. entgegenstehen bzw. das Ermessen der Einbürgerungsbehörde damit von vornherein auf die Versagung der Einbürgerung reduziert ist (Hailbronner/Renner, StAR, 4. Aufl., § 9 Rz 22, § 8 Rz 61; BayVGH, B. v. 13. Juli 2005 - 5 ZB 05.901 - Rz 9 u. U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 54 zu § 11 Nr. 1 StAG; vgl. auch Nr. 9.1.3. und 8.1.2.5 StAR-VwV).

    Denn mit dieser Regelung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers die Nachweisschwelle gesenkt und der Sicherheitsschutz in Handlungsbereiche vorverlagert werden, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, B. v. 13. Juli 2005 - 5 ZB 05.901 - Rz 9 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 14/533 S. 18 f. zu § 86 Nr. 2 AuslG; Berlit, aaO, § 11 StAG Rz 65).

    Dies hätte zunächst vorausgesetzt, dass er substantiiert Umstände darlegt, die nachvollziehbar die Annahme zulassen, dass aufgrund eines individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozesses mit hinreichender Gewissheit die Verfolgung oder Unterstützung einbürgerungsschädlicher Bestrebungen - auch in Ansehung der durch die Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - zukünftig auszuschließen ist (Berlit in: GK-StAR, IV-2 § 11 StAG Rz 152, 155, 157 ff.; BayVGH, B. v. 13. Juli 2007 - 5 ZB 05.901 - Rz 10).

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 5/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

    zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 96 ff.

    Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 156 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 2/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

    zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -,.

    Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 156 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

  • OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03

    PKK-Unterstützung in der Vergangenheit; Einbürgerungshindernis bei

    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -, Juris; VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, Juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002, a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 11 StAG, Rdnr. 152).
  • VGH Hessen, 06.01.2006 - 12 UZ 3731/04

    Ausländer; Einbürgerung; Ausschluss; Vereinsvorstand; verfassungsfeindliche

    Mit der gesetzlichen Regelung wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht hier weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellen (Bay. VGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 01.1805 -, Urteilsabdruck S. 10 - juris - Bay. VGH, Beschluss vom 13.07.2005 - 5 ZB 05.901 -, juris Randziffer 9).
  • VG Freiburg, 05.12.2007 - 1 K 1851/06

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützens einer islamischen extremistischen

    Mit dieser gesetzlichen Regelung wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.2005 - 12 S 1696/05 - VENSA [betr. Unterzeichnung der sog. PKK-Selbsterklärung "Auch ich bin ein PKK"ler"]; Bayer. VGH, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 - Juris).
  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 1 A 224/07

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung für einen albanischen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 13 S 298/06

    Einbürgerung: Glaubhaftmachung der Abwendung von terroristischer Vereinigung

  • VG Köln, 13.04.2011 - 10 K 201/10

    Ein Kläger hat einen Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2009 - 13 LA 89/08

    Ausschluss eines Einbürgerungsanspruchs wegen des Vorliegens von Anhaltspunkten

  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2007 - 17 K 5862/02

    Einbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, freiheitliche demokratische

  • VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036

    Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung;

  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272

    Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des

  • VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040

    Zum Abwenden von Unterstützungshandlungen für Bestrebungen, die gegen die

  • VG Köln, 17.11.2017 - 10 K 1106/15
  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 5 ZB 15.1065

    Unterstützung von Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG

  • VG Köln, 24.08.2016 - 10 K 1142/15
  • VG München, 19.05.2010 - M 25 K 09.1986

    Ausschlussgrund des Vorliegens von Anhaltspunkten für ein Unterstützen

  • VG München, 15.03.2010 - M 25 K 08.1738

    Einbürgerung; tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen;

  • VGH Bayern, 16.11.2011 - 5 C 11.2541

    Streitwertbeschwerde; Ermessenseinbürgerung; Untätigkeitsklage

  • VG München, 15.03.2010 - M 25 K 08.2511

    Ermessenseinbürgerung; Tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche

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